Immissionsschutzmessungen und Abgaswegeprüfungen

 

 

Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und zur Einsparung von Energie an Feuerungsanlagen hat die Bundesregierung eine Verordnung erlassen, die beinhaltet, dass der zuständige Bezirksschornsteinfegermeister einmal jährlich an Öl- und Gasfeuerungsanlagen Messungen durchführt und die Abgasverluste der Feuerstätte ermittelt.

 

Zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit Ihrer Feuerungsanlage und auf  Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung führt der Bezirksschornsteinfegermeister zudem an Ihrer Gasfeuerstätte eine Überprüfung des Abgasweges durch.

 

Die Überprüfung beinhaltet auch eine Messung des CO (Kohlenmonoxyd)-Gehaltes.

 

 

Diese vorgeschriebenen Messungen führen meine Mitarbeiter

und ich voraussichtlich zu folgenden Zeiten durch:

 

Delbrück-Schöning

Januar und Februar

Delbrück-Lippling

März

Delbrück-Steinhorst

April

Delbrück-Ostenland

Mai und Juni

Delbrück-Nordhagen

September

Delbrück-Industriegebiet bei Bette

September

Delbrück-Westenholz

Oktober

 

Alle Eigentümer werden 6 bis 8 Wochen vor dem Messtermin schriftlich benachrichtigt.

 

Eine genaue Terminabsprache kann telefonisch erfolgen.

 

 

DAS SCHORNSTEINFEGERHANDWERK HILFT UMWELT SCHÜTZEN,

   ENERGIE EINSPAREN UND BRÄNDE VERHÜTEN.

 

 

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