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Immissionsschutzmessungen und Abgaswegeprüfungen |
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Zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen
durch Luftverunreinigungen und zur Einsparung von Energie an Feuerungsanlagen
hat die Bundesregierung eine Verordnung erlassen, die beinhaltet, dass der
zuständige Bezirksschornsteinfegermeister einmal jährlich an Öl- und
Gasfeuerungsanlagen Messungen durchführt und die Abgasverluste der
Feuerstätte ermittelt. Zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit Ihrer Feuerungsanlage und auf Grundlage der Kehr- und Überprüfungsordnung führt der Bezirksschornsteinfegermeister zudem an Ihrer Gasfeuerstätte eine Überprüfung des Abgasweges durch. Die Überprüfung beinhaltet auch
eine Messung des CO (Kohlenmonoxyd)-Gehaltes. |
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Diese vorgeschriebenen Messungen führen meine Mitarbeiter und
ich voraussichtlich zu folgenden Zeiten durch: |
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Delbrück-Schöning |
Januar und Februar |
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Delbrück-Lippling |
März |
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Delbrück-Steinhorst |
April |
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Delbrück-Ostenland |
Mai und Juni |
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Delbrück-Nordhagen |
September |
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Delbrück-Industriegebiet
bei Bette |
September |
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Delbrück-Westenholz |
Oktober |
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Alle Eigentümer werden 6
bis 8 Wochen vor dem Messtermin schriftlich benachrichtigt. Eine genaue Terminabsprache kann
telefonisch erfolgen. |
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DAS
SCHORNSTEINFEGERHANDWERK HILFT UMWELT SCHÜTZEN, ENERGIE EINSPAREN UND BRÄNDE VERHÜTEN. |